Hundeanmeldung ThürTierGefG
bis zum 01.03.2012
Mit dem Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren am 01.09. 2011 ergeben sich für alle Halter von Hunden sowie für Halter von gefährlichen Tieren Änderungen, die zu beachten, sowie neue Anforderungen, die zu erfüllen sind.