Breitbandinitiative
9/9/10
Interessenbeundungsverfahren - Breitbandversorgung Mönchenholzhausen
Ausschreibungsbekanntmachung
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an §7 Abs. 2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG.
Betreff: Breitbandversorgung Mönchenholzhausen
1. Auftraggeber:
Gemeinde Mönchenholzhausen
Erfurter Str. 18, 99198 Mönchenholzhausen, Bgm. Herr Werner Nolte
Telefon 036203/50243 (nur Dienstags, 16.00 Uhr – 17.00 Uhr)
Telefax 036203/768983
2. Art des Verfahrens: nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
3. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung: 08.10.2010 - 24:00 Uhr
4. Leistungsbeschreibung:
Derzeit prüft die Gemeinde Mönchenholzhausen die Bereitstellung einer flächen-deckenden Breitbandversorgung in der Gemarkung Mönchenholzhausen und Obernissa (insgesamt 705 Haushalte / 116 kommerzielle Nutzer):
Mönchenholzhausen
- 482 Haushalte / davon 131 Interessenten; 80 kommerzielle Nutzer / davon 14 Interessenten
Obernissa
- 223 Haushalte / davon 72 Interessenten; 36 kommerzielle Nutzer / davon 9 Interessenten
ob unter den Marktteilnehmern bzw. den Telekommunikationsunternehmen das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2.000 kBit/s (Download) anzubieten. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution und jedem gewerblichen Nachfrager zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Ggf. werden die bei der Gemeindeverwaltung Mönchenholzhausen vorliegende Daten zu möglichen Bedarfsprognosen, von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Gemeinde Mönchenholzhausen oder sonstigen relevanten Informationen kann von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Kommune eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Bedingungen der Förderrichtline Breitbandversorgung ländlicher Räume des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Aussicht. Dazu müssen die Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren (Open Access).
Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinde in vorgenanntem Förderprogramm ist der finanziellen Zuschussbedarfs durch den Telekommunikationsanbieter an Hand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen. (Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter www.thueringen-online.de , „Menüpunkt Beratung und Förderung“, bereit.)
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.