Inserat
Es besteht die Möglichkeit, im Amtsblatt Vereinsinformationen sowie Inserate zu veröffentlichen.
Hinweise:
- Der Grammetalbote ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Verwaltungsgemeinschaft.
- Der Hauptzweck des Amtsblattes ist es, Vorschriften, Satzungen, Verfügungen, Mitteilungen amtlich bekanntzumachen (Amtlicher Teil).
Daneben enthält das Amtsblatt einen Nichtamtlichen Teil für Informationen der VG und Gemeinden.
- Zusätzlich kann das Amtsblatt einen öffentlichen und einen Inseratenteil enhalten, welche nachrangig zum Amtlichen/Nichtamtlichen Teil sind.
Der Inseratenteil wird als Einlageblatt dem Amtsblatt beigelegt ist
- Im öffentliche Teil können Informationen z.B. von (gemeinnützigen) Vereinen, ... aus den einzelnen Gemeinden enthalten sein. Die Aufnahme ist kostenfrei. Es besteht jedoch kein genereller Anspruch auf Aufnahme der Informationen in das Amtsblatt, insbesondere dann nicht, wenn durch den Amtlichen/Nichtamtlichen Teil die (Druck-) Kapazität des Amtsblattes ausgeschöpft ist.
Die Vorlagen sind vorgefertigt per Datenträger zu übergeben und sollen maximal 1000 Zeichen enthalten.
Das Erarbeiten einer Vorlage durch die VGem ist kostenpflichtig.
- Der Inseratenteil muß in der Regel örtlichen Bezug haben. Inserenten haben insgesamt jedoch keinen Anspruch auf Aufnahme ihrer Inserate in das Amtsblatt. Eine bestimmte Plazierung des Inserats kann nicht zugesichet werden. Die Aufnahme von Inseraten in das Amtsblatt ist kostenpflichtig.
- Die Qualität des Amtsblattes ergibt sich aus der eingesetzten Drucktechnik. Ein Anspruch auf höhere Qualität kann nicht geltend gemacht werden. Bilder müssen im Original bzw. als Bilddatei vorgelegt werden.
Anfrage zur Veröffentlichung eines Inserates zum direkten Ausfüllen
Vertrag zur Veröffentlichung eines Inserates (zum Ausdrucken)